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Ihr Mitgliedsbeitrag oder Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Bei einem Zuwendungsbetrag bis 300,00 Euro müssen Sie im Rahmen der sogenannten Belegvorhaltepflicht die Zuwendungsbestätigung nicht zusammen mit der Steuererklärung einreichen bzw. übermitteln. Es reicht aus, wenn Sie den Betrag in Ihrer Steuererklärung eintragen und den Zahlungsnachweis sowie diese vereinfachte Bestätigung für 2024 auf Nachfrage Ihres Finanzamtes vorlegen können.
Eine vereinfachten Zuwendungsbestätigung bieten wir Ihnen als PDF-Dokument an.
Vereinfachte_Zuwendungsbestaetigung_2024.pdf
Eine Zuwendungsbestätigung für Beträge unter 300 € stellen wir nur aus, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen. Zuwendungsbestätigungen für Beträge über 300 € verschicken wir zum Ende des ersten Quartals des folgenden Jahres. Wenn Sie Ihre Zuwendungsbestätigung eher benötigen, sagen Sie uns einfach Bescheid. Auf Nachfrage versenden wir die Bestätigung auch gern eher.