Gestaltungsleitfaden für den Kladower Dorfkern

Die Veranstaltung fand am 16. Juli 2025 statt in der Aula der Grundschule am Ritterfelddamm. Sie war öffentlich angekündigt und wurde organisiert vom Spandauer Büro Wunderlich Stadtentwicklung Berlin GmbH. Anwesend waren außer dem Baustadtrat Thorsten Schatz (CDU) auch der Leiter des Stadtplanungsamtes Markus Schulte.
Victoria Casodino vom Büro Wunderlich stellte das Projekt vor. Es trägt den Titel „Erstellung einer städtebaulichen Vertiefungsstudie für den Ortskern Kladow“. Im Rahmen dieses Projekts wurde zunächst eine Bestandserhebung durchgeführt, deren Ergebnis im Foyer zu besichtigen war. Auf mehreren Plänen wurden die charakteristischen Elemente der städtebaulichen Situation hervorgehoben:

  • Alter der Wohngebäude
  • Denkmal- und Ensembleschutz
  • Fassenden der Gebäude
  • Dachformen
  • Einfriedungen
  • Straßenbelag im Untersuchungsgebiet
  • Grünflächen und öffentliche Einrichtungen
  • Nutzung der Gebäude
  • Werbeanlagen

Diese Bestandsaufnahme soll als Grundlage dienen für einen Gestaltungsleitfaden, der Bauherren und der genehmigenden Behörde als Richtschnur bei Neubauten und Veränderungen vorhandener baulicher Anlagen dienen soll. Darüberhinaus waren die anwesenden Bürger aufgefordert, besondere städtebauliche oder stadthistorische Schwerpunkte zu benennen, die einer besonderen Zuwendung bedürfen.

Quelle: Bezirksamt Spandau
Leiter der Stadtentwicklungsamtes Markus Schulte und Detlef Horka von der Gruppe Schönes Kladow im Kladower Forum e.V.

Im Fortschritt des Projekts soll eine weitere Bürgerbeteiligung stattfinden, um die Konkretisierung des Leitfadens zu diskutieren.

Falls die Bezirkspolitik es politisch auf den Weg bringt, könnte der Dorfkern als ein „städtebauliches Erhaltungsgebiet“ qualifiziert werden. Im § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch ist geregelt, dass „die Gemeinde in einem Bebauungsplan oder durch eine Rechtsverordnung Gebiete bezeichnen kann, in denen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen“. Mit der Erhaltungsverordnung gilt also ein Genehmigungsvorbehalt. Der Abbruch, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen bedürfen einer gesonderten Genehmigung. Die Zulässigkeit eines Vorhabens wird anhand von prägenden Merkmalen geprüft und entschieden, ob sich dieses Vorhaben im Sinne der Erhaltungsgründe in die städtebauliche Eigenart störungsfrei einfügt.

Die Gruppe Schönes Kladow im Kladower Forum e.V. bemüht sich seit Jahren um eine Aufwertung des Kladower Dorfkerns. Dabei ist der Dorfplatz vor der Kirche der Ausgangspunkt unserer Aktivitäten. Bei der Beschäftigung mit der historischen Entwicklung des Platzes ist die Sorge formuliert worden, dass die bauliche Rahmung des Platzes angesichts des Bevökerungswachstums Kladows in Zukunft vielleicht einem steigenden Verwertungsdruck ausgesetzt sein könnte. Dies könnte die bauhistorische Substanz des Dorfkerns in Gefahr bringen, so dass schon früh der Wunsch nach Gestaltungsgrenzen von uns an das Bezirksamt herangetragen wurden. Insofern ist das jetzt stattfindende Verfahren auch ein Verdienst des Kladower Forums.

Hier der Link zur offiziellen Dokumentation der Veranstaltung und zu den Plänen der Bestandserfassung
 

Dorfplatz 1954 | Quelle: Rainer-Nitsch-Archiv-Kladower-Forum
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