
Im folgenden Suchfeld können Sie einen Suchbegriff oder eine/n Autor/in eingeben. Bei der Suche in allen Heften wird Überschrift und Autor-in berücksichtigt.
Außerdem: Im Unterschied zum Treffpunkte-Hefte-Archiv bekommen Sie hier zu jedem ausgewählten Heft eine Artikel-Übersicht mit Überschriften und Autoren, aus der heraus Sie jeden Artikel als PDF öffnen und runterladen können.
Winter 2020 Seite 23
Das kleine Dorf Cladow und die Stadt Groß-Berlin
Teil 1
Peter Streubel
„Am Ende geht es schnell. Zur üblichen Stunde um 12.30 Uhr eröffnet der Parlamentspräsident die 139. Sitzung der Verfassungsgebenden Preußischen Landesversammlung. Man schreibt den 27. April 1920, anwesend sind 313 Abgeordnete und schreiten zur namentlichen Abstimmung. 165 Parlamentarier werden für das Gesetz zur ‚Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin‘ votieren. Das sind acht Ja-Stimmen mehr als nötig“, war im Tagesspiegel vom 25.04.2020 zu lesen.
Als das Gesetz am 1. Oktober 1920 in Kraft trat, war Cladow einbezogen worden: Die ehemalige Gemeinde im Kreis Osthavelland mit der Kreisstadt Nauen ist seitdem ein Ortsteil des neuen Berliner Bezirks Spandau. Wie es dazu kam und dass um Cladows – und Gatows – Aufnahme leidenschaftlich gerungen wurde, wird aus Anlass des hundertjährigen Jubiläums der Bildung von Groß-Berlin im Folgenden beschrieben.
Versuche zur Vergrößerung der Kernstadt Berlin gab es schon früher: Bereits in den 1870er-Gründerjahren versuchte der damalige Oberbürgermeister, Berlin mit den Städten Charlottenburg und Cöpenick sowie mit den Landkreisen Teltow und Niederbarnim zu verschmelzen; er scheiterte aber an der Ablehnung im Preußischen Abgeordnetenhaus. In der Folge kam es nur zu kleineren Eingemeindungen – die letzte war 1881 die Einbeziehung des Gutsbezirks Tiergarten. Nachdem im Jahr 1896 – nach fünfjährigen Verhandlungen – erneut ein Versuch gescheitert war, gab es bis 1918 keine ernsthaften Bemühungen mehr, das Stadtgebiet von Berlin auszudehnen.
Die Wettbewerbe von 1910 und 1913
Seit Anfang des 20. Jahrhunderts wurde dann allerdings der Begriff Groß-Berlin in verschiedenen Zusammenhängen zunehmend verwendet, auch wenn damit noch keine einheitliche Vorstellung verbunden war. So wurde z. B. 1906 der „Wettbewerb Groß-Berlin“ ausgeschrieben, an dem sich namhafte Architekten und Städteplaner aus Berlin und anderen Regionen Deutschlands beteiligten. In den 1910 veröffentlichten Sieger-Entwürfen waren auch Ideen und Konzepte für das westliche Havelufer enthalten. Obwohl es sich hierbei nicht um Planungen handelte, die auf unmittelbare Realisierung abzielten, wiesen sie doch auf eine mögliche territoriale Ausdehnung der Kernstadt und das Verhältnis Berlins zum Umland hin.
1913 schrieb – gewissermaßen als Reaktion darauf – der Kreisausschuss Osthavelland einen Ideen-Wettbewerb zur „Erlangung eines Bebauungsplans für das rechtsseitige Havelgelände gegenüber dem Grunewald“ aus. Dem Preisgericht gehörten neben dem Geheimen Regierungsrat Muthesius u. a. auch der Baumeister Gestrich aus Gatow und Robert Guthmann aus Neu-Kladow an. Dieser Wettbewerb sollte vor allem dazu dienen, die Bebauung am westlichen Havelufer so einzugrenzen, dass dessen landschaftliche Schönheit möglichst erhalten und vor allem das Havelufer weitgehend geschützt blieb.
Es deutete sich allerdings bereits an, dass es im Zusammenhang mit einer möglichen Ausdehnung Berlins eine Auseinandersetzung um dieses Gebiet geben könnte, wie die Ausführungen des Berliner Geheimen Baurats Theodor Goecke aus dem Jahr 1914 zeigen: „Der vor fünf Jahren von den Stadtgemeinden und Landkreisen Groß-Berlins ausgeschriebene allgemeine Wettbewerb um einen Grundplan für die Bebauung von Groß-Berlin schloß das von den Spandauer Weinbergen bis zur Sakrower Forst reichende Havelgelände mit ein – das hat jedermann in der Ordnung gefunden. Und nun soll es ein Verbrechen sein, wie Berliner Zeitungen behaupten, daß der Kreis Osthavelland es unternimmt, in einem besonderen Wettbewerbe für dieses Teilgebiet das Ergebnis von 1910 einer Nachprüfung zu unterziehen und den Grundplan weiter auszugestalten?! Schon damals hatten fast alle Entwürfe […] an eine Bebauung in ziemlich weiter Ausdehnung, an Gartenstädte auf den Hellen Bergen, an eine Universitätsstadt am Ufer der Havel gedacht, ohne allzuviel Rücksicht auf den vorhandenen Waldbestand zu nehmen, so daß man sich in der Tat der Sorge nicht entschlagen konnte, was in Zukunft einmal aus diesem reizvollen Gelände werden soll?“ [1]
Der Zweckverband „Groß-Berlin“
Auf dem langen Weg zu einer umfassenden Gebiets- und Verwaltungsreform gab es eine unzulängliche organisatorische Zwischenphase, über die der Tagesspiegel am 4.4.2020 schrieb: „Mit ‚höchsteigenhändiger Unterschrift und beigedrucktem Insiegel‘ hatte Kaiser Wilhelm II., der auch König von Preußen war, das Zweckverbandsgesetz für Groß-Berlin am 19. Juli 1911 an Bord der Kaiserjacht M.J. Hohenzollern erlassen. […]
Am 1. April des nächsten Jahres trat es in Kraft und regelte in 40 Paragrafen – nicht viel. Der Kommunalverband zur ‚Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten‘, wie es im Gesetz hieß, sollte sich um drei Dinge kümmern: Die Koordinierung des öffentlichen Schienennahverkehrs (mit Ausnahme der Staatseisenbahnen), die Mitwirkung an Fluchtlinien- und Bebauungsplänen im Großraum Berlin sowie den Kauf und die Pflege von Wäldern, Parks, Wiesen und Seen.
Ansonsten machte jeder Seins. In jenen Jahren gab es im Großraum Berlin 15 Elektrizitätswerke, 17 Wasser- und 43 Gaswerke sowie fast 60 Kanalisationsbetriebe. Krankenhäuser und Schulen wurden von Berlin, den Nachbarstädten und Landgemeinden getrennt verwaltet, wichtige hoheitliche Aufgaben wie Justiz und Polizei hatten verschiedene Dienstherren.“
Zum ‚Zweckverband Groß-Berlin‘ gehörten neben Berlin Charlottenburg, Schöneberg, Wilmersdorf, Lichtenberg, Neukölln und Spandau sowie die Kreise Niederbarnim und Teltow. Man versuchte trotz der eingeschränkten Befugnisse vor allem hinsichtlich der Verkehrsentwicklung im Berliner Ballungsraum ein Mindestmaß an Abstimmung zu erreichen. Spandau, das bereits seit 1.4.1887 einen unabhängigen Stadtkreis im Kreis Osthavelland bildete, nahm eine zwiespältige Haltung zum Verband ein. Es „wehrte sich heftig gegen die Mitgliedschaft im Zweckverband Groß-Berlin. Bei der Grundsteinlegung des Spandauer Rathauses am 3. April 1911 hatte der Stadtrat Emil Müller die Worte gesprochen: „Mög’ schützen uns des Kaisers Hand vor Groß-Berlin und Zweckverband“, […] die schnell bekannt und quasi zum Motto der zahlreichen Gegner des Zweckverbands wurden. Als das neue Rathaus am 15. September 1913 eingeweiht wurde, war Spandau – als einzige Gemeinde des Kreises Osthavelland – jedoch schon Mitglied des Zweckverbands.“ [2]
Der Aufbruch im Jahr 1918
Mit der Veränderung der politischen Verhältnisse nach 1918 bot sich endlich die Möglichkeit, die begrenzten organisatorischen Möglichkeiten des Zweckverbandes zu überwinden und eine größere Einheitsgemeinde mit angemessenen Verwaltungsstrukturen zu bilden, auch wenn von den selbstbewussten Vorstädten des damaligen „Speckgürtels“ – Charlottenburg z. B. war nach dem durchschnittlichen Steueraufkommen pro Einwohner die reichste Stadt Preußens – mit energischem Widerstand zu rechnen war.
Seit dem Sturz der Monarchie amtierte Paul Hirsch, vormaliger sozialdemokratischer Stadtverordneter von Charlottenburg, als preußischer Ministerpräsident. Die von Sozialdemokraten geführte preußische Übergangsregierung befürwortete die Erweiterung des Berliner Stadtgebietes und gab bereits im November die Ausarbeitung eines Entwurfs für eine moderne Einheitsgemeinde in Auftrag. Diese Zielsetzung wurde auch im Januar 1919 nach der ersten Wahl zur Verfassungsgebenden Preußischen Landesversammlung beibehalten, die nicht mehr auf der Grundlage des Dreiklassenwahlrechts durchgeführt wurde. Die Zusammensetzung der neuen Berliner Stadtverordnetenversammlung durch die Wahl am 23. Februar 1919, die ebenfalls erstmals nach dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht entschieden wurde, war für die Bildung einer neuen und zeit- gerechten kommunalen Ordnung ebenfalls günstig.
Das Ringen um die Eingemeindung Cladows
Bereits am 17. Juni 1919 legte der preußische Innenminister den Gemeinden einen Gesetzentwurf zur Stellungnahme vor. Damit wurde die Diskussion über die Ausdehnung des zukünftigen Stadtgebiets intensiviert. Der Entwurf war von der Haltung bestimmt, einzelne umliegende Dörfer und Gemeinden, die für eine zukünftige Expansion der Stadt geeignet erschienen, als Entwicklungs- bzw. Erholungsgebiete bei der Ausdehnung der Stadt Groß-Berlin zu berücksichtigen.
Diese Sichtweise wird auch in der Stellungnahme des Charlottenburger Magistrats vom 19. Juli 1919 deutlich, der zwar einerseits die eigene Eingemeindung ablehnte, andererseits aber vorsichtshalber bereits eine Einbeziehung des westlichen Havelufers vorschlug: „Der räumliche Umfang des Gebiets von Groß-Berlin scheint uns zu eng gezogen. Insbesondere empfehlen wir die Einbeziehung des westlichen Havelufers gegenüber dem Grunewald, da sonst die Gefahr besteht, daß sich dort neue Ansiedlungen von wohlhabenden und steuerkräftigen Einwohnern bilden, die den Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen in Groß-Berlin haben, sich aber der Besteuerung durch Groß-Berlin entziehen wollen. Die Grenze müßte so gezogen werden, daß sie diese Besorgnis für absehbare Zeit ausschließt und insbesondere auch das Charlottenburger Rieselfeld umfaßt, dessen Einbeziehung nach den gemachten Erfahrungen aus verwaltungstechnischen Gründen dringend erwünscht ist. Wir geben ferner anheim zu erwägen, ob sich nicht auch die Möglichkeit der Einbeziehung der übrigen Groß-Berliner Rieselfelder und insbesondere der Verbandswälder in das künftige Weichbild von Groß-Berlin empfiehlt, um die der Gesundheit und Erholung der Groß-Berliner Bevölkerung dienenden Freiflächen tunlichst gegen jede Beeinträchtigung zu schützen.“ [3]
Zwei Repräsentanten Spandaus steckten in der Auseinandersetzung um die Ausdehnung Groß-Berlins ebenfalls die Interessensphäre ihrer Stadt ab. So erklärte Bürgermeister Woelck: „Spandau gehört nicht zum Wirtschaftskörper Groß-Berlin, sondern bildet mit den die Stadt umgebenden Gemeinden Ruhleben, Tiefwerder, Pichelsdorf, Pichelswerder, Gatow, Seeburg, Staaken, Falkenhagen und Seegefeld sowie Nieder-Neuendorf und Hennigsdorf ein eigenes Wirtschaftsgebiet. […] Spandau muß die genannten Gemeinden eingemeinden.” [4]
Der Spandauer Stadtbaurat Karl Elkar wurde dann am 12. Juli 1919 im Volksblatt für Spandau und das Havelland mit einer schon leicht veränderten Haltung zitiert: „Die Einverleibung nach Groß-Berlin ist nur erträglich, wenn Spandau durch diese Eingemeindung nicht von seinem natürlichen Interessengebiet abgeschnitten wird.
[…] Für uns kann eine Eingemeindung nur dann annehmbar sein, wenn die natürliche Ausdehnungsmöglichkeit von Spandau nicht gestört, sondern verbessert, wenn die etwa vorhandenen Fesseln beseitigt werden. Wird Spandau zu Groß-Berlin geschlagen, dann muß der Verwaltungsbezirk Spandau außer dem im Entwurf vorgesehenen Gebiet noch umfassen: Tiefwerder, Pichelsdorf, Pichelswerder, Seeburg, Gatow und Staaken, aber auch Seegefeld und Falkenhagen. Eine Ausdehnung im Süden auf Kladow und im Norden auf Nieder Neuendorf ist erwünscht.“
Obwohl die Gemeinden am wesrtlichen Havelufer im Gesetzentwurf vom Juni 1919 noch nicht erwähnt wurden, erhielten auch sie bereits im August eine Aufforderung des Innenministeriums zur Stellungnahme, da evtl. eine Einbeziehung in die Einheitsgemeinde Groß-Berlin zu erwarten sei. Die einstimmige Ablehnung einer möglichen Eingemeindung durch die Gemeindevertreterversammlung Cladows erläuterte ihr Vorsteher Ernst Kühn Ende August 1919 sehr umfassend, und da in seiner Stellungnahme Cladows schlechte Verkehrsanbindung anschaulich dargestellt wird, sollen seine Einwände hier ausführlich wiedergegeben werden: „Zunächst dürfte ein Einblick in die Landkarte schon klar vor Augen führen, daß Cladow garnicht in Frage kommen kann. Es liegt ganz abseits jeden Verkehrs mit Groß-Berlin. Durch die natürliche Wassergrenze des hier 1 ¼ km breiten Havelstromes und des 3 km breiten Wannsees ist es von Groß-Berlin gänzlich getrennt; zur Zeit des Winters ist es überhaupt völlig abgeschnitten von jedem Verkehr, nur auf dem 7 km langen Landwege über die Sacrower Fähre und Potsdam oder auf 12 km langem Landwege über Spandau kann es Groß-Berlin erreichen. (Eine Fahrt nach Berlin-Potsdamer Bahnhof über die Sacrower Fähre und Potsdam dauert bei günstiger Bahnverbindung, vorausgesetzt, daß keine Hindernisse z.B. bei dem Übersetzen über die Sacrower Fähre entstehen, drei bis vier Stunden.) Dieser Zustand hat in manchem Winter schon mehr als 3 Monate angehalten. Nur in den 4 Sommermonaten (Ende Mai bis Ende August) vermitteln ein oder zwei private, durchaus nicht zuverlässige Schiffahrtsgesellschaften den Wasserverkehr für Ausflügler von und nach Wannsee. Diese richten sich bei ihren Fahrten indessen allein nach den Interessen der Berliner Ausflügler und schränken oder stellen bei ungünstiger Witterung oder Jahreszeit, welche Ausflüge verbietet, die Fahrten einfach ein. Nur wenn sich gerade solche Verbindung bietet, wird der Weg nach Groß-Berlin auf ca. 1 ½ Stunden verkürzt. Sonst besteht überhaupt keine regelmäßige Verkehrsmöglichkeit, auch nicht auf den Landwegen nach Potsdam oder Spandau, sodaß Cladow fast während des ganzen Jahres auf sich und den Kreis Osthavelland, zu dem es gehört, als Hinterland angewiesen ist. Selbst wenn Groß-Berlin bei Einbeziehung von Cladow eine Verkehrsverbesserung schaffen wollte, wäre es hierzu garnicht in der Lage, denn der wirtschaftliche Wert stände in gar keinem Verhältnis zu den Millionen, welche aufgewendet werden müßten, um eine Verbindung mit Potsdam oder Spandau, also nicht einmal mit Groß-Berlin zu schaffen. Neben der Bedürfnisfrage müßte hier auch die Rentabilität in Rechnung gestellt werden, wozu ich bemerke, daß von den Bewohnern Cladows täglich im Höchstfalle 4-6 Personen eine Veranlassung haben nach Potsdam oder Spandau – im seltensten Falle nach Groß-Berlin zu gelangen. Es gibt keine ständigen, ihrer Berufsarbeit in Groß-Berlin täglich nachgehenden Einwohner! Bezüglich des wirtschaftlichen Zusammenhanges mit Groß-Berlin wird eine eingehende Prüfung der Verhältnisse erweisen, daß auch nicht ein Faden vorhanden ist, welcher Cladow mit Groß-Berlin verknüpft. Der wirtschaftliche Zusammenhang, wenn von einem solchen überhaupt die Rede sein könnte, kommt allein nur im Verkehr mit Potsdam oder Spandau zum Ausdruck, denn nicht in Berlin, sondern in Nauen, der Kreishauptstadt, in Spandau oder in Potsdam pflegen die Cladower ihre Einkäufe zu machen, Ärzte oder Apotheken aufzusuchen. […]
Zum Schluß erlaube ich mir nochmals kurz meine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf durch Gegenüberstellung zu begründen. Auf der einen Seite steht Unterbindung jeder Entwicklungsmöglichkeit, Hintenanstellung jeder örtlichen Interessen, Verurteilung zur Hergabe der Mittel für andere entwicklungsreifere Gemeinden, Entziehung des eigenen Gemeindevermögens und völlige Entrechtung und Wehrlosmachung. Dem allen stehen auf der anderen Seite keinerlei Vorteile für die Gemeinde Cladow gegenüber.“ [5]
Auffällig ist, dass sich der Kreisausschuss und der Landrat des Kreises Osthavelland in diesem Zeitraum, in dem eine Entscheidung bevorstand, nur verhalten mit Widerspruch zu Wort meldeten, während aus den Kreisen Teltow und Niederbarnim energischer Widerstand kam. Wahrscheinlich istdies auch darauf zurückzuführen, dass der Kreis Osthavelland vor dem abschließenden Entwurf vom November 1919 überhaupt nicht von Abtretungen betroffen war, während den beiden anderen Kreisen jeweils ein Verlust von ca. 75% ihrer Bevölkerung drohte.
Die Entscheidung
Nachdem seit dem Auftrag zur Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs für die Einheitsgemeinde im November 1918 in mehr als 20 Ausschusssitzungen eine Vielzahl von Stellungnahmen und Petitionen diskutiert und über 151 Änderungsanträgen bearbeitet worden waren, konnte die Berliner Volkszeitung am 18.11.1919 vermelden: „Der ‚Gesetzentwurf über die Bildung einer Stadt Groß-Berlin‘ wird in dieser Woche der preußischen Landesversammlung zugehen […] . Der Gesetzentwurf umfaßt 53 Paragraphen; ihm ist eine ausführliche Begründung beigegeben, außerdem sind graphische Tafeln über die Ausgaben, Lasten und Schulden der beteiligten Gemeinden und graphische Darstellungen über den Wohnungsbestand, das künftige Gebiet Groß-Berlins und die Bevölkerungsdichte beigefügt. […] Außer den schon bekannten Gemeinden und Gutsbezirken kommen noch hinzu: […] Cladow und Gatow, […] Pichelsdorf, Tiefwerder, Staaken […].“
Die Begründung für die Einbeziehung der beiden Haveldörfer im Gesetzentwurf war relativ kurz: „Gatow, Cladow sind als künftiges Siedlungs- und Erholungsgebiet für Groß-Berlin wünschenswert. Eine Herauslassung dieser beiden Ortschaften aus Groß-Berlin würde voraussichtlich eine Steuerflucht in diese Ortschaften zur Folge haben.
Es ist bereits eine Straßenbahnverbindung mit Spandau geplant.“ [6] Als Reaktion auf die Einbeziehung Cladows in den Gesetzentwurf vom 18.11.1919 verfasste Gemeindevorsteher Kühn wiederum einen Brief, in dem er noch einmal schwerpunktmäßig auf die Verkehrssituation einging und darauf hinwies, dass die Städtische Straßenbahn Spandau und die Große Berliner Straßenbahn bereits in der Vergangenheit eine Verbindung aus Kostengründen kategorisch abgelehnt hatten. Als habe er weit in die Zukunft schauen können, erklärte er: Und „[…] sie wird, da eine Rentabilität gänzlich ausgeschlossen ist, niemals gebaut werden […]“. [7]
In der ersten Lesung des Entwurfs vom 18.11.1919 wurde ein Antrag, der u. a. auf die Streichung Spandaus, Gatows und Cladows aus dem Gesetz abzielte, abgelehnt. Auch in der zweiten Lesung gab es einen vergleichbaren, später ebenfalls abgelehnten Antrag, der damit begründet wurde, dass Spandau und die es umgebenden Gemeinden nicht voneinander getrennt werden, sondern gemeinsam beim Kreis Osthavelland verbleiben sollten, da sie mit dem Kreis wirtschaftlich am stärksten verbunden seien. Wegen der zukünftigen Verkehrsanbindung von Cladow wurde betont, dass die Verwirklichung einer Straßenbahnlinie sehr zweifelhaft sei. Dem wurde entgegengehalten, dass die Einbeziehung Cladows wichtig sei, um eine Verschandelung des Havelufers zu verhindern und dass Groß-Berlin eher für eine geeignete Verkehrsanbindung sorgen könne als der Kreis Osthavelland. [8]
In der ersten und zweiten Lesung in der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung scheiterte der Verfassungsentwurf am Widerstand der Deutschnationalen (DNVP), der Deutschen Volkspartei (DVP) und des Zentrums. Daran lässt sich auch ablesen, dass die konservativen Parteien grundsätzlich gegen eine Veränderung des Status quo waren, weil sie sie sich vor dem Verlust ihrer politischen Mehrheit in einer sich rasch entwickelnden modernen Großstadt fürchteten.
Erst in der dritten Lesung am 27. April 1919 fand das „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin (Groß-Berlin- Gesetz)“ mit den Stimmen der SPD, der USPD und Teilen der linksliberalen DDP (Deutsche Demokratische Partei) die am Anfang erwähnte knappe Mehrheit. Mit dieser Entscheidung wurden die acht Städte Berlin, Charlottenburg, Cöpenick, Lichtenberg, Neukölln, Schöneberg, Spandau und Wilmersdorf sowie 59 Landgemeinden – darunter Cladow und Gatow – und 27 Gutsbezirke der Kreise Teltow, Niederbarnim und Osthavelland zu einer Stadtgemeinde zusammengefasst.
Wenn man die Ausdehnung Groß-Berlins der des alten Berlin im Jahr 1919 gegenüberstellt, so gehörten nur die späteren Verwaltungsbezirke Friedrichshain, Kreuzberg, Mitte, Prenzlauer Berg, Tiergarten und Wedding zur Kernstadt, die von kommunalpolitisch selbständigen Vorstädten umgeben war, von denen alle, bis auf Spandau und Cöpenick, noch um 1850 nur kleine Dörfer gewesen waren.
Als Folge dieses Gesetzes vergrößerte die Stadt ihre Fläche um das 13-Fache: Mit 868 Quadratkilometern war Berlin fast so groß wie die Insel Rügen. Und auf der ganzen Welt konnte nur Los Angeles eine größere territoriale Ausdehnung vorweisen. Durch diese Entscheidung war das abgelegene und landwirtschaftlich geprägte Cladow mit seinen 928 Einwohnern am 1. Oktober 1920 ein Teil der mit 3.803.300 Einwohnern nach London und New York drittgrößten Stadt der Welt geworden. Wer aber glaubte, dass man evtl. stolz darauf sein oder sich wenigstens damit abfinden würde, hatte sich gründlich getäuscht, denn die vehementen Auseinandersetzungen um die Zugehörigkeit Cladows, von denen in der nächsten Ausgabe der Treffpunkte die Rede sein wird, sollten sich noch bis 1924 hinziehen.
Anmerkungen
[1] Goecke, Theodor, Der Wettbewerb um Entwürfe für eine Bebauungsplan für das Havelgelände gegenüber dem Grunewald bei Berlin. In: Der Städtebau, 11. Jhg., 1914, H. 5, S. 53.
[2] Roeske, Ulrich, Das „nominelle“ Groß-Berlin 1909-1912 – https://100-jahre-gross-berlin.de/2018/06/04/das-nominelle-gross-berlin/.
[3] Landesarchiv Berlin, A Rep. 207, Acc. 3075, Nr. 4902, Bd. 2, 1917-1921, BI. 18. [4] Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA, Rep.169 D, IV b, L, Nr.2, Beih. 3, Bl.122-123.
[5] Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, 1. HA, Rep. 77, Tit. 227a, Nr. 90, Beih. 1, Bd. 1, BI. 70-76.
[6] Entwurf eines Gesetzes über die Bildung einer Stadt Groß-Berlin, Drucksache Nr. 1286, Sp. 40.
[7] Zit. nach: Panwitz, Sebastian, Die Auseinandersetzungen um die Berliner Randgebiete 1919-1924 am Beispiel von Cladow und Gatow. Magisterarbeit, Berlin 1998, S. 30.
[8] Vgl. Bericht des 17. Ausschusses über den Entwurf eines Gesetzes über die Bildung einer Stadt Groß- Berlin, Drucksache Nr. 1286, Sp. 16
