
Im folgenden Suchfeld können Sie einen Suchbegriff oder eine/n Autor/in eingeben. Bei der Suche in allen Heften wird Überschrift und Autor-in berücksichtigt.
Außerdem: Im Unterschied zum Treffpunkte-Hefte-Archiv bekommen Sie hier zu jedem ausgewählten Heft eine Artikel-Übersicht mit Überschriften und Autoren, aus der heraus Sie jeden Artikel als PDF öffnen und runterladen können.
Frühjahr 2021 Seite 29
Das kleine Dorf Cladow und die Stadt Groß-Berlin
Teil 2
Peter Streubel
Der Artikel über die Verabschiedung des Gesetzes von Groß-Berlin in der letzten Ausgabe der „Treffpunkte“ endete: „Als Folge dieses Gesetzes vergrößerte die Stadt ihre Fläche um das 13-Fache: Mit 868 Quadratkilometern war Berlin fast so groß wie die Insel Rügen. Und auf der ganzen Welt konnte nur Los Angeles eine größere territoriale Ausdehnung vorweisen. Durch diese Entscheidung war das abgelegene und landwirtschaftlich geprägte Cladow mit seinen 928 Einwohnern am 1. Oktober 1920 ein Teil der mit 3.803.300 Einwohnern nach London und New York `drittgrößten Stadt der Welt geworden. Wer aber glaubte, dass man evtl. stolz darauf sein oder sich wenigstens damit abfinden würde, hatte sich gründlich getäuscht, denn die vehementen Auseinandersetzungen um die Zugehörigkeit Cladows, von denen in der nächsten Ausgabe der Treffpunkte die Rede sein wird, sollten sich noch bis 1924 hinziehen.“
Um diese Auseinandersetzungen soll es in diesem zweiten Teil gehen, in dem unterschiedliche Positionen und Aktionen in den Jahren 1921 bis 1923 vor allem auf der Grundlage von Ausschnitten aus Zeitungen und Stellungnahmen dargestellt werden. Zu den Gemeinden, die weiterhin energischen Widerspruch gegen die Einbeziehung erhoben und auf unterschiedlichen Ebenen ihre Ausgemeindung erreichen wollten, gehörten neben den ehemals selbständigen Städten Spandau und Köpenick auch kleinere Gemeinden wie Kohlhasenbrück, Gatow und Cladow. Alle verschiedenen Formen des Protestes, des Widerspruchs und der Anträge wurden in der öffentlichen und medialen Diskussion unter der Bezeichnung „Los-von-Berlin – Das kleine Dorf Cladow und die Stadt Groß-Berlin – Teil 2 Bewegung“ zusammengefasst. Wie unterschiedlich die Lebenswelten zwischen Cladow und dem Zentrum Berlins waren, können die Fotos von zwei „Hauptstraßen“ Mitte der zwanziger Jahre veranschaulichen, dem Sakrower Kirchweg und der Leipziger Straße mit dem Kaufhaus Wertheim. Bereits Ende März 1921 wurde ein „Antrag der Einwohner von Cladow a. H. an das `Preußische Staatsministerium zu Berlin auf Abtrennung Cladows von Berlin und `Wiederangliederung an den Kreis Osthavelland“ an zuständige bzw. einflussreiche staatliche Organe mit den Unterschriften von 400 Cladowern versandt und darin Gesichtspunkte wiederholt, die schon im August 1919 in einer Eingabe des damaligen Cladower Gemeindevorstehers Kühn als Gründe gegen eine „Einverleibung in die neue Stadt-Gemeinde Groß-Berlin“ in ausführlicher Weise angeführt worden waren.
„Berufliche Betätigung von Cladow aus in Berlin zu suchen, ist durch die Verkehrsverhältnisse, wie sie in der Eingabe vom 28. August 1919 geschildert sind und wie sie noch heute in vollstem Umfange bestehen, nur mit größten Schwierigkeiten möglich und wird daher nur von wenigen Personen, die dann durch den Berliner Wohnungsmangel veranlasst worden sind, ausgeübt. Die neue Stadt-Gemeinde Groß-Berlin kann bei der vormaligen Gemeinde Cladow die allgemeinen städtischen Anforderungen nicht erfüllen, sie kann ihr keine Transportmittel, wie elektrische Straßenbahnen, Untergrundbahnen oder Vorortbahnen zuführen, weil diese 12 km über freies Feld geführt werden müssten und daher gänzlich unrentabel wären. Sie kann ihr auch keine Schifffahrtslinien bieten, weil diese sich nur nach den Bedürfnissen des Berliner Ausflugverkehrs aus Rentabilitätsgründen richten können, überdies im Winter durch den Frost am Fahren verhindert sind. Die Stadtgemeinde Groß-Berlin kann ihr auch keine Straßenherstellung aus den gleichen Gründen besorgen, kann auch keine Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserversorgung gewähren, weil ebenfalls die 12 km lange Zuführung dies verhindern muss. Die Elektrizitätsversorgung findet vom Kreise Osthavelland her statt. An Gas- und Wasserzuleitung gebricht es ebenso wie an der Herstellung städtischer Kanalisation oder eine den Großstadtverhältnissen entsprechenden Straßenbeleuchtung.“[1]
Wenn in diesem Antrag besonders betont wird, „Alle in der Eingabe aufgeführten Gesichtspunkte haben sich bis heute als nur zu richtig erwiesen, und wir bitten daher inständig und nachdrücklichst um Wiedereingliederung in den Kreis Osthavelland“, dann wird deutlich, dass es den Verfassern und den Unterzeichnern um eine prinzipielle Ablehnung der Eingemeindung ging und nicht um eine dadurch hervorgerufene Verschlechterung ihrer Situation, denn die angeführten Defizite und Mängel bestanden ja bereits während der Zugehörigkeit Cladows zum Kreis Osthavelland, und es konnte niemand mit Realitätssinn erwarten, dass irgendeine Form der Abhilfe in den fünf Monaten seit der Bildung Groß-Berlins geschaffen werden konnte. Zumal die dazu erforderlichen Verwaltungsstrukturen erst geschaffen und funktionsfähig gemacht werden mussten.
Cladows Zielsetzung wurde selbstverständlich vom Kreisausschuss Osthavelland unterstützt, der in einer Petition an den Preußischen Landtag und das Preußische Staatsministerium vom Mai 1921 forderte, Gatow und Cladow wieder in den Kreis zurückzuführen. Die „Freiheit“ meldete als Begründung für diese Forderung des Ausschusses u. a.: „Wirtschaftlich gehören Gatow und Cladow zum Kreise Osthavelland, von dem sie auch mit Elektrizität versorgt werden und an dessen Wasserwerk sie ebenfalls angeschlossen werden sollten. Ebenso wie für die genannten Orte bedeutet diese Veränderung auch für den Kreis Osthavelland eine ungeheure wirtschaftliche Schädigung. Durch die Einbeziehung von Gatow und Cladow nach Berlin ist der Kreis Osthavelland auf einer Strecke von 10 Kilometern von der Havel abgeschnitten worden. Er hat seinen besten, steuerkräftigsten und entwicklungsfähigsten Kreisteil verloren und nur sogenanntes Hinterland behalten. Die bisher durch die Havel gebildete natürliche Kreisgrenze ist beseitigt und eine recht unzweckmäßige neue Grenze geschaffen worden.“[2]
Eine Ursache dafür, dass die Cladower und der Kreis Osthavelland ihre Anträge bereits wenige Monate nach dem Inkrafttreten des „Groß-Berlin-Gesetz“ stellten, ist wohl auch in den Stimmenverhältnissen im Preußischen Landtag zu sehen, in dem die Parteien, die dieses Gesetz maßgeblich initiiert hatten, nach den Wahlen am 20. Februar 1921 keine Mehrheit mehr besaßen.
Da den Einwohnern der neuen Großstadt Berlin viele Teile bzw. Bezirke ihrer Stadt bisher nicht oder kaum bekannt waren, wurden in verschiedenen Lokalzeitungen die neu gebildeten Bezirke den Leserinnen und Lesern in ausführlichen Artikeln vorgestellt, wobei Cladow und Gatow im „Vorwärts“ besondere Erwähnung fanden.
[…] Für die neuen Groß-Berliner Mitbürger aus Cladow und Gatow aber müssen wir hier ein Wort einlegen. Die Freudigkeit, zu Berlin zu gehören, kann bei ihnen nicht zunehmen, wenn sie, um nach Berlin zu gelangen, 30 M. Autobusfahrgeld hin und zurück erlegen müssen. Da ihrer noch nicht gar so viele sind, so läßt es sich vielleicht ermöglichen, dass an ein oder zwei Tagen in der Woche ermäßigte Fahrten eingerichtet werden. […]
Zurzeit geht man mit einem wahrhaft großzügigen volkstümlichen Projekt um. Bekanntlich ist durch die Zuschlagung von Gatow und Cladow zu Berlin auch das ganze große von Spandau nach Sakrow reichende Westufer der Havel gegenüber dem Grunewald zu Groß-Berlin gekommen. Dieses Gelände, den meisten Berlinern außer den wandernden so gut wie unbekannt, birgt eine Menge landwirtschaftlicher Schönheiten, die aber durch die Privatspekulation, die die Grundstücke bis an die Ufer erstreckt, in größter Gefahr ist, auf ewig ruiniert zu werden. Der Bezirk Spandau ist nun an der Arbeit, dieses herrliche Gelände der Allgemeinheit zu erhalten, und man darf hoffen und erwarten, dass ihm von der Zentrale Berlin aus mit allen Mitteln geholfen wird. Auf dieser ganzen Strecke von Spandau bis Cladow wäre dann einschließlich des gegenüberliegenden Grunewaldes das Wort zur Wirklichkeit geworden: Berlin an der Havel.“ [3]
Weil seit dem Antrag auf Ausgemeindung im März 1921 außer der Bildung eines relativ handlungsunfähigen „Ausschuss zur Änderung des Gesetzes Groß-Berlin“ nichts geschehen war, verfassten Cladower zwei Jahre später einen sogenannten „Notschrei“, der nicht nur an den Berliner Magistrat und das Bezirksamt Spandau geschickt, sondern auch als Druck verteilt wurde, um eine breitere Öffentlichkeit auf das eigene Anliegen aufmerksam zu machen.
Notschrei der Gemeinden Cladow und Gatow. Zwei Stiefkinder Berlins ! Zwei Perlen Osthavellands
[…] „Cladow und Gatow hat keine Staats-, Stadt- oder Hochbahn. Keine elektrische Verbindung, keine Wasser- und Gasleitung, keine Kanalisation, keine Rohrpost, einmal die Reichspost am Tage. Aber die Gelder für streikende Straßenbahner müssen für Berlin mitbezahlt werden.
Ein Autobus, dessen Fahrten dauernden Störungen unterlagen, war das einzige obendrein sehr kostspielige Verkehrsmittel zwischen Spandau und den beiden Gemeinden. Auch dieser Wagen hat, nachdem die Straße total von ihm zerfahren wurde, seine Fahrten eingestellt.
Teure Motorboote, zurzeit Überfahrt 500 Mark, sind im Winter ausgeschaltet und bedingen einen längeren Fußmarsch von Beelitzhof nach der Station Nikolassee,so dass die Mitnahme von Gepäck oder Paketen unmöglich ist. Die Fahrtunkosten Cladow-Berlin betragen zur Zeit 500 Mark 3. Klasse.
Sind diese oben erwähnten Nachteile eine offensichtliche Ungerechtigkeit, so ist die lediglich auf großstädtische Verhältnisse zugeschnittene Besteuerung geradezu katastrophal für die Cladower und Gatower Einwohner, welche meist kleine Grundbesitzer sind, die schwer um ihre Existenz ringen. Die Grundsteuer wird von unbebautem Gelände, gleichgültig ob Acker, Wiese, Wald oder Ödland, mit 40 von Tausend erhoben, für bebaute Flächen mit 25 von Tausend. Wagen-, Pferde- und Hundesteuern, für die Städter als Luxussteuer gedacht, bedeuten für hiesige Verhältnisse eine Abgabe, wie sie nicht getragen werden kann.“[4]
Der „Notschrei“ war von drei Einwohnern Cladows unterschrieben, die sich als „Beauftragte“ bezeichneten. Die Verfasser waren Parnemann, der keiner der in Cladow lebenden Familienzweige zugeordnet werden kann, von König, der Ehemann von Mary von König, die eine Stiefschwester von Johannes Guthmann war und der ab 1921 das Gut Neukladow sowie nach dem Tod ihres Vaters später auch weitere Grundstücke in Cladow und das Gut Gatow.
„Notschrei“ der Dörfer Cladow und Gatow 1923 Quelle: GStA Berlin Br. Pr. Rep 169 D, Ivb gehörten. Der dritte Unterzeichner war Emil Beer, der im September 1919 zum letzten Gemeindevorsteher von Cladow gewählt worden war und als Sozialdemokrat mit dieser Unterschrift gegen die Linie seiner Partei handelte.
Zwei Briefe aus dem gleichen Zeitraum zeigen aber, dass die „Beauftragten“ des „Notschrei“ nicht für alle Einwohner sprechen konnten. So schrieb der Gatower Lendt im März 1923 „Im Auftrage vieler Gatower Einwohner“ an den Magistrat von Berlin „Wir möchten vorausschicken, dass die angegeben Gründe deren Bewohner die Lostrennung wünschen, in keiner Weise stichhaltig sind, sondern nur eigene Vorteile der Landbesitzer, Haus- und Villenbesitzer und sonstiger Eigentümer sind und nicht die Allgemeinheit im Auge haben. Die große Mehrzahl der Bewohner sind ganz dafür (Arbeiter, Beamte und Handwerker), dass Gatow bei Groß-Berlin verbleibt (Evtl. könnte eine Abstimmung, wenn es sein müsste, erfolgen) denn dieselben sind mit der gesammten Anordnung einverstanden.“[5]
Nur einen Monat später verfasste der Gatower Karl Franke für den Magistrat eine „Gehorsamste Bitte der Einwohner von Gatow und Cladow für den Verbleib bei Groß-Berlin“ und führte darin u. a. Aus: „… die überwiegende Mehrzahl ist durchaus für den Verbleib dieser Orte bei Groß-Berlin und würden es tief bedauern, wenn eine [Ausgemeindung] erfolgen sollte, denn wirtschaftlich würden wir dann viel verlieren. Unsere Orte liegen in unmittelbarer Nähe der Stadt Spandau und haben wir dadurch viele Vorteile, müssen im anderen Falle von der Kreisstadt Nauen, die mehrere Meilen von hier entfernt liegt, bei der jetzigen Teuerung jedem einzelnen unnötige Kosten erwachsen, abgesehen von sonstigen Unliebsamkeiten. (Sollte es durchaus erforderlich sein, so möge doch eine Abstimmung der Bewohner erfolgen.)“[6]
Da zwischen den Vertretern der verschiedenen Kommunalverbände weiterhin gravierende Meinungsverschiedenheiten über die Frage möglicher Ausgemeindungen bestanden, konnte der zur Änderung des Gesetzes Groß-Berlin eingesetzte 16. Ausschuss des Landtags im Jahr 1923 nicht ergebnisorientiert arbeiten, was u. a. Dazu führte, dass es Mitte des Jahres zu mehrwöchigen Verschiebungen der Sitzungstermine kam. Gegen Ende des Jahres nahm dann der öffentliche und politische Druck auf den Ausschuss, der ja die endgültige Beschlussfassung des Landtages vorzubereiten hatte, derart zu, dass 1924 definitiv eine abschließende Stellungnahme zu erwarten war. Über dieses Jahr der Entscheidung soll in der nächsten Ausgabe der „Treffpunkte“ berichtet werden.
Anmerkungen:
[1] Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA, Rep. 77, Tit. 227A, Nr. 81, Bd. 1, Beiheft 1, B, 28-31
[2] Freiheit, 22.05.1921, Nummer 233, Jahrgang 4, S. 5.
[3] Vorwärts, 08.08.1922, Nummer 370, Jahrgang 39, S. 3 (Beilage).
[4] Landesarchiv Berlin, A Rep. 001-02, Nr. 649, Bl. 30-31.
[5] Kladower Forum e. V., Archiv Werkstatt Geschichte
[6] Ebd.
Quelle: Kladower Forum e. V., Archiv Werkstatt Geschichte
