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Sommer 2021 Seite 31
Das kleine Dorf Cladow und die Stadt Groß-Berlin
Teil 3
Peter Streubel
Im ersten Teil der Serie wurden die Bemühungen um eine gemeinsame Organisation und Verwaltung der unterschiedlichen Gemeinden und Städte bis zur Verabschiedung des Gesetzes von Groß-Berlin im Jahr 1920 geschildert. Dieser Teil endete: „Als Folge dieses Gesetzes vergrößerte die Stadt ihre Fläche um das 13-Fache: Mit 868 Quadratkilometern war Berlin fast so groß wie die Insel Rügen. Und auf der ganzen Welt konnte nur Los Angeles eine größere territoriale Ausdehnung vorweisen. Durch diese Entscheidung war das abgelegene und landwirtschaftlich geprägte Cladow mit seinen 928 Einwohnern am 1. Oktober 1920 ein Teil der mit 3.803.300 Einwohnern nach London und New York drittgrößten Stadt der Welt geworden. Wer aber glaubte, dass man evtl. stolz darauf sein oder sich wenigstens damit abfinden würde, hatte sich gründlich getäuscht, denn die vehementen Auseinandersetzungen um die Zugehörigkeit Cladows […] sollten sich noch bis 1924 hinziehen.“
Im zweiten Teil der Serie wurden die unterschiedlichen Positionen und Aktionen der unterschiedlichen Interessengruppen in den Jahren 1921 bis 1923 zur Frage der Ausgliederung Cladows und Gatows aus Groß-Berlin und zur Rückkehr in den Kreis Osthavelland sowie die Handlungsunfähigkeit des für die Vorbereitung einer Beschlussfassung zuständigen Landtagsausschusses dargestellt.
1924 musste wegen des zunehmenden öffentlichen Drucks endlich eine Entscheidung fallen, zumal sich auch die wirtschaftliche Lage der Stadt Berlin allmählich zu verbessern begann, nachdem die Hyperinflation im Jahr 1923 nicht nur zu einem monatelangen Zusammenbruch der deutschen Wirtschaft und des Bankensystems geführt, sondern auch die finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten der Kommunen sehr stark eingeschränkt hatte. Wie wir anhand der Auszüge aus den folgenden Zeitungsberichten und anderen Quellen, mit denen die Entwicklung im Jahr 1924 nachgezeichnet werden soll, sehen werden, gab es aber nicht nur eine, sondern sogar zwei Entscheidungen.
Am 12. Januar 1924 schickte der „Verein der selbständigen Handwerker und Gewerbetreibenden E.V. Cladow a. H.“ eine Beschwerde an den Berliner Oberbürgermeister Böß, in der u. a. die folgenden Mängel aufgeführt werden: „Die Stadt Berlin hat es nun in diesen 3 Jahren fertig gebracht, alle übernommenen Verträge, selbst die, welche dem Allgemeinwohl dienen, wie den Vertrag des Arztes und den Vertrag der Krankenschwester, einfach zu kündigen. Der Vertrag des Fährbetriebes, unser einzigstes Verkehrsmittel von und nach Berlin, solange der Wannsee eisfrei ist, wurde ebenfalls von Berlin gekündigt. Die für Cladow projektierte Leichenhalle, welche wir so nötig brauchen, wurde von Berlin nicht genehmigt.
Als Arbeitgeber und Grundbesitzer bürdet man uns Steuer über Steuer auf, aber an eine Strassenreinigung, welche natürlich zu den Verpflichtungen der Stadt gehört, denkt Berlin scheinbar gar nicht. […] Wir fragen uns: wozu braucht Cladow, ein Ort von noch nicht 1000 Einwohnern, 4 Polizei- und 3 städtische Beamte. […]
Was nützt uns ein Gross-Berlin, wenn wir vor Unrat nicht über den Strassendamm gelangen können und dazu verurteilt sind, trotz der grossen Kommunalsteuern wie Einsiedler leben zu müssen. Wer heut von Cladow nach Berlin will, um notgedrungen seine Geschäfte zu erledigen, damit er leben und vor allen Dingen die Steuern bezahlen kann, welche auf seinem Grund und Boden lasten, der kann das von hier aus nicht in ein paar Stunden oder in einem Tag, sondern ist infolge der fehlenden Verkehrsmöglichkeiten gezwungen, sich für 2 Tage mit Proviant zu versehen und in Berlin ein teures Nachtquartier zu bezahlen.“ [1]
Dass dieser Stimme aus Cladow durchaus Gewicht beigemessen wurde, lässt sich daran ablesen, dass Vertreter des Vereins zu einem Gespräch beim Magistrat von Groß-Berlin für den 23. März eingeladen wurden, wahrscheinlich auch, weil in dem Schreiben zwar wesentliche Kritikpunkte angeführt wurden, aber keine grundsätzliche Ablehnung der Eingemeindung formuliert war. Einige Themenschwerpunkte und Ergebnisse des Treffens sind in der folgenden Auflistung festgehalten: „Die Beschwerdeführer schlagen vor, die Fähre von Cladow nach Wannsee und nicht nach Beelitzhof verkehren zu lassen. Das macht aber Verhandlungen mit der Dampferlinie ‚Stern‘ notwendig. Die Magistratsmitglieder glauben, dass die Stadt Berlin in der Lage sei, auf den ‚Stern‘ im Sinne der Wünsche der Cladower Einwohner einwirken zu können. […]
Es wird zugesagt, die Straße ordnungsmäßig in Stand zu setzen sie nicht nur notdürftig zu planieren. […]
Ob sich die Errichtung einer Leichenhalle auf dem Kirchhof, der angeblich je zur Hälfte der politischen und der Kirchen-Gemeinde gehört, ermöglichen lässt, soll festgestellt werden. […]
Die Beschwerde über die Fortnahme von Gerätschaften und die Übergabe von mangelhaften Schläuchen an die freiwillige Feuerwehr soll untersucht werden.
Dem Antrage, die landwirtschaftlichen Betriebe von der Pferde- und Fuhrwerkssteuer zu befreien, soll möglichst stattgegeben werden.“ [2]
Es ist nicht zu klären, ob der Einfluss des Vereins wesentlich dazu beigetragen hat, dass sich der Berliner Magistrat endlich zum Handeln hinsichtlich einer Verbesserung der Verkehrsanbindung gezwungen wie der folgenden Pressemitteilung zu entnehmen ist: „Der Berliner Magistrat hat […] in einer Sitzung nunmehr beschlossen, den berechtigten Wünschen der beiden Gemeinden durch Schaffung einer Autobusverbindung Kladow-Gatow-Spandau und zurück Rechnung zu tragen. Der Betrieb der Strecke, die spätestens zum 1. Mai eröffnet werden soll, wird voraussichtlich von den Autobussen der Reichspost übernommen werden. Während aber vor dem Kriege der auf dem westlichen Havelufer eingerichtete Postautoverkehr einen Fahrpreis von 1,20 M. für die Strecke Kladow-Spandau vorsah, wird nunmehr die ganze Strecke Kladow-Spandau nur 30 Pf. kosten, da die Stadt Berlin im Interesse der Bewohner der beiden Ortschaften selbst einen Teil der der Reichspost durch die Einrichtung der neuen Linie erwachsenden Unkosten trägt. Im Einverständnis mit den beiden Gemeinden ist ein viermaliger Autobusverkehr am Tage in beiden Richtungen vorgesehen. Außerdem soll eine ständige Dampferverbindung zwischen Kladow und Wannsee geschaffen werden. Denn auch hier tut eine billige Verbindung mit Anschlüssen von und zur Wannseebahn dringend not.“ [3]
Endlich einmal wurden Versprechungen, die man den Gatowern, den Cladowern sowie anderen Randgemeinden hinsichtlich der Verbesserung der Verkehrsanbindung gemacht hatte, auch in die Tat umgesetzt: „So ist als erste dieser Verbindungen bereits am Ostersonntag die Kraftwagenverbindung Cladow — Gatow — Spandau in Betrieb genommen worden. […] Die Linie hat sich außerordentlich gut entwickelt und soll an den Sonntagen durch eine verlängerte Linie Heerstraße — Spandau — Cladow, auf der ein Fahrpreis von 1 Mk. erhoben wird, für den Ausflugsverkehr ergänzt werden.“ [4]
Aber nur zwei Monate später war in dieser Angelegenheit bereits wieder eine Hiobsbotschaft zu lesen: „Für die bei Spandau liegenden Orte Gatow und Kladow hatte der Berliner Magistrat eine Autobusverbindung nach Spandau eingerichtet und eine ziemlich beträchtliche Subvention von zirka 20 000 M. im Jahre in Aussicht gestellt. Jetzt hat der Magistrat die Bewilligung dieser Mittel so lange ausgesetzt, bis die Entscheidung des Landtages feststeht, da natürlich Berlin wenig Neigung hat, den Verkehr mit Ortschaften zu subventionieren, die aus Berlin ausgemeindet werden sollen. […] Uebrigens will sich auch Spandau in einer Petition an den Landtag gegen die Ausgemeindung von Gatow und Kladow aussprechen.“ [5]
Die Ursache dafür, dass sich Spandau gegen die Ausgemeindung von Gatow und Cladow engagierte, war darin zu sehen, dass der Unterausschuss des Preußischen Landtages, der seit 1921 mit den Anträgen einzelner Gebietsteile auf Ausgemeindung befasst war, Anfang Juli 1924 eine Vorentscheidung getroffen hatte, in der u. a. die Anträge von Spandau, Zehlendorf und Köpenick abgelehnt worden waren.
Nur den Anträgen von Gatow, Kladow, Kohlhasenbrück und Schmöckwitz wurde stattgegeben. „Es ist anzunehmen, dass der Hauptausschuss für die Groß-Berliner Frage diesen Entschließungen beitreten wird. Es besteht die Absicht, die gesetzliche Regelung dieser Ausgemeindungen zu beschleunigen und sie möglichst noch im September durch ein Initiativgesetz des Landtages in Kraft treten zu lassen.“ [6]
Nach diesem Beschluss Anfang Juli gab es dann aber am 14. Juli noch eine Modifikation, nämlich den endgültigen Beschluss die Stadt Berlin verhindert war, den Randgemeinden erhöhte Fürsorge zuzuwenden, so haben wir doch das feste Vertrauen, dass allein die Viermillionenstadt in der Lage ist, die bevorstehenden großen Aufgaben, die durch die landschaftlich hervorragende Lage von Gatow und Cladow bedingt sind, auch in unserem Interesse zu fördern und zu vollenden. […] Pferde- und Wagensteuer werden in Berlin nicht mehr erhoben.
Die Hundesteuer ist in Cladow und Gatow niedriger bemessen als im Kreise Osthavelland. Auch in den übrigen Steuerarten verhält es sich dank der Steuerpolitik des Magistrats Berlin im wesentlichen nicht anders. Das niedrige Ortsporto, die Ortsklasse A seien nebenbei erwähnt. – Kurz, die erdrückende Mehrheit der Bevölkerung, in deren Namen wir sprechen, hat nicht das geringste Interesse an einer Ausgemeindung aus Berlin.“ [10]
Das Besondere an dieser Bittschrift war nicht etwa die im ersten Moment etwas kühn anmutende Behauptung der verschiedene soziale Schichten repräsentierenden Unterzeichnenden, dass eine „erdrückende Mehrheit“ der Gatower und Cladower „nicht das geringste Interesse“ an einer Ausgemeindung habe, sondern dass dies durch konkrete Zahlen belegt werden konnte, da der Eingabe zwei Unterschriftensammlungen beigefügt waren, aus denen sich das folgende Abstimmungsergebnis ablesen ließ: „Es haben sich […] in Cladow von 928 Einwohnern bei 743 Abstimmungen (einschließlich der Angehörigen) 721, also 77,7 Prozent der Bevölkerung oder 97,1 Prozent der Abstimmenden, für Berlin ausgesprochen, für Osthavelland nur 220. In Gatow haben von 609 Einwohnern bei 515 Abstimmenden (einschließlich der Angehörigen) 456, also 74,8 Prozent der Bevölkerung oder 88,5 Prozent der Abstimmenden für Berlin gestimmt, für Osthavelland nur 59.“ [11]
Obwohl es den Initiatoren und Unterzeichnern dieser Bittschrift gelungen war, drei Viertel aller Einwohner Cladows und Gatowsmgegen die Ausgemeindung zu mobilisieren, versuchten die Ausgemeindungsbefürworter die öffentliche Stimmung durch die Herausgabe eines „2. Notschrei der Gemeinden Gatow und Cladow“ noch einmal umzukehren. Neben der Wiederholung der von ihnen bereits im „1. Notschrei“ angeführten Argumente zielten sie vor allem darauf ab, die Berechtigung der Unterzeichner der Bittschrift als Sprecher für die beiden Dörfer infrage zu stellen, eine unzulässige Beeinflussung bei der Abstimmung sowie eine ungenügende Aufklärung der Abstimmenden nachzuweisen: „…haben sich ohne Auftrag die Herren Dürre und Trebbin in Cladow bewogen gefühlt, Unterschriften zu sammeln, welche für die Zugehörigkeit zu Berlin zeugen sollten. […]
Die Ausarbeitung scheint durch den Herrn Stadtsekretär Brose erfolgt zu sein. Alle drei Herren haben ein Interesse an der Zugehörigkeit zu Groß-Berlin wegen ihrer Gehaltsklasse, sind also befangen.
Die Eltern von Schülern mögen sich gescheut haben, den Herren Lehrern einen ablehnenden Bescheid zu geben. Viele wußten nicht, um was es sich handelte […]. Viele haben des lieben Friedens willen halber unterschrieben, da sie der Ansicht waren, daß an dem Beschluß des Ausschusses und Hauptausschusses doch nichts mehr geändert würde.“ [12]
Auch wenn durchaus nicht auszuschließen ist, dass sich einige Eltern bei der Abstimmung dadurch beeinflussen ließen, dass mit Herrn Dürre und Herrn Trebbin zwei der drei Cladower Volksschullehrer bei der Unterschriftensammlung mit aktiv waren, war das Ergebnis der Umfrage so eindeutig, dass der erneute „Notschrei“ der Ausgemeindungsbefürworter kaum mit einem Erfolg rechnen konnte. Und so wurde erwartungsgemäß die wirklich endgültige Entscheidung des Landtagsausschusses vom 22.9.1924 vermeldet: „Der Landtagsausschuß für Groß-Berlin hob in seiner gestrigen Sitzung den Beschluss über die Ausgemeindung von Gatow, Cladow und Kohlhasenbrück auf. Es bleibt demnach bei der räumlichen Abgrenzung für Groß-Berlin in der gegenwärtigen Gestalt.“ [13]
Die Entscheidung, ob Cladow und Gatow weiterhin zu Berlin gehören oder wieder selbstverwaltete Gemeinden im Kreis Osthavelland werden sollten, war für die neu gebildete Stadt Groß-Berlin letztlich nicht von Belang, aber für die beiden Dörfer langfristig von entscheidender Bedeutung – und zwar in einem ganz anderen Sinn als in den Auseinandersetzungen der Jahre 1919 bis 1924 vorhergesehen werden konnte: Wären Cladow und Gatow vor einhundert Jahren nicht eingemeindet worden, wären sie also Gemeinden im Kreis Osthavelland geblieben, dann wären sie mit großer Wahrscheinlichkeit nach 1945 ein Teil der SBZ und der späteren DDR geworden, d. h., die Mauer wäre entlang der Havel von Sacrow über Kladow und Gatow bis zum Beginn von Wilhelmstadt verlaufen. Und: Wir alle – bis auf wenige Ausnahmen – würden wohl heute nicht hier wohnen.
Quellenangaben:
[1] Zit. n.: Prospekt der Berliner Commerzbank, o. O. o. J. [Berlin 1989], S. 7-9.
[2] Ebd.
[3] Vorwärts, 27.3.1924, S. 5.
[4] Berliner Börsenzeitung, Morgenausgabe, 3.5.1924, S. 4.
[5] Vorwärts, 12.07.1924, S. 5.
[6] Vorwärts, 04.07.1924, S. 3.
[7] Vorwärts, 15.7.1924, Morgenausgabe, S. 6.
[8] Vorwärts 20.07.1924, S. 6.
[9] Berliner Tageblatt, 5.8.1924, Morgen-Ausgabe, Stadtblatt, S. 1.
[10] Vorwärts, 9.8.1924,Abend-Ausgabe, S. 3.
[11] Berliner Tageblatt, 6.8.1924,Morgen-Ausgabe, S. 14.
[12] Zit. n.: Panwitz, Sebastian, Die Auseinandersetzungen um die Berliner Randgebiete 1919-1924 am Beispiel von Cladow und Gatow. Magisterarbeit, Berlin 1998, S. 83.
[13] Berliner Tageblatt, 23.9.1924 Morgen-Ausgabe, S. 3.
